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Ausschreibung
ÖVFA Kapitalmarktpreis 2012
Zur Förderung des Wissenstransfers von der kapitalmarktorientierten Forschung in die Praxis schreibt die Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management in Zusammenarbeit mit der Austrian Working Group on Banking and Finance (AWG) den ÖVFA-Kapitalmarktpreis aus, der mit insgesamt EUR 10.000,-- dotiert ist. Prämiert werden ausgezeichnete anwendungs- und umsetzungsbezogene Arbeiten (Habilitationen, Dissertationen und Publikationen in referierten Zeitschriften) über kapitalmarktrelevante Themen mit den Schwerpunkten: Volkswirtschaftlehre, Corporate Finance, Equity and Derivatives Analysis and Valuation, Risk Management, und Kapitalmarktrecht. Als Sonderkategorie zeichnet die ÖVFA auch DA , Masterarbeiten und ausgezeichnete Bachelorarbeiten aus den oben genannten Gebieten (max. EUR 2.500,--) aus.
Ausschreibung ÖVFA Kapitalmarktpreis 2012
Kapitalmarktpreis 2012
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber sind entweder bei einer österreichischen Universität / Fachhochschule beschäftigt bzw. studieren dort, oder sind bei einem in Österreich tätigen Kreditinstitut / Finanzdienstleister / Versicherung beschäftigt.
Die Arbeit muß in elektronischer Form sowie in einer gebundenen Fassung eingereicht werden. Falls sie bereits publiziert ist, darf die Veröffentlichung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen; dieser Umstand muß bei der Einreichung bekanntgegeben werden. Die Arbeit muß bis spätestens
31. März 2012
bei der Geschäftsstelle der ÖVFA, Eßlingggase 17/5, 1010 Wien (
office@ovfa.at
) einlangen. Der Arbeit ist ein kurzer Lebenslauf beizulegen. Die Einreichung wird vertraulich behandelt.
Falls eingereichte Arbeiten auch bei anderen Institutionen für einen Preis eingereicht worden sind, haben die Bewerber dies im Bewerbungsschreiben offenzulegen. Pro Einreicher wird nur eine Arbeit akzeptiert.
Über die Zuerkennung entscheidet eine Jury der ÖVFA, der neben Praktikern auch anerkannte Wissenschafter aus den betreffenden Disziplinen angehören. Bei gleichwertigen Arbeiten ist der praxisbezogenen der Vorzug zu geben.
Die Jury kann den Preis auf mehrere Einreicher verteilen. Sie kann auch von der Verleihung eines Preises absehen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, daß keine preiswürdige Arbeit vorliegt.
Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig und kann in keiner Weise, insbesondere auch nicht vor Gericht, angefochten werden.
Die ÖVFA ist berechtigt, Arbeiten von Preisträgern ganz oder teilweise zu veröffentlichen und Preisträger einzuladen, über das Thema ihrer Arbeit einen Vortrag zu halten.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wendet sich diese Ausschreibung an Bewerber beiderlei Geschlechts.